AGB
Stand: 30. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die kurzfristige Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und sonstigen Unterkünften zu Beherbergungszwecken (nachfolgend gemeinsam „Unterkunft“) durch die Knaust Operations GmbH, Vor dem Tore 6, 99439 Am Ettersberg (nachfolgend „Vermieter“), sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
1.2Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB. Zu Beweiszwecken sollen individuelle Vereinbarungen in Textform dokumentiert werden; ihr gesetzlicher Vorrang hängt hiervon nicht ab.
1.4Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich insbesondere aus der Buchungsbestätigung, der bei Vertragsschluss einbezogenen Objektbeschreibung, diesen AGB und der bei Vertragsschluss bereitgestellten Hausordnung. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und anschließend die spezielleren Angaben in der Buchungsbestätigung beziehungsweise Objektbeschreibung den allgemeineren Regelungen vor.
1.5Bei Buchungen über eine Vermittlungs- oder Buchungsplattform gelten deren wirksam einbezogene Bedingungen ergänzend, soweit sie insbesondere die Vermittlungsleistung, Zahlungsabwicklung oder Stornierung der konkreten Plattformbuchung regeln. Im Übrigen richtet sich der Beherbergungsvertrag nach der Buchungsbestätigung und diesen AGB.
2. Vertragspartner, Buchung und Vertragsschluss
2.1Vertragspartner des Vermieters ist die in der Buchungsbestätigung als buchende Person oder Organisation ausgewiesene natürliche oder juristische Person (nachfolgend „Vertragspartner“). Die natürlichen Personen, welche die Unterkunft tatsächlich nutzen, werden nachfolgend „Gäste“ genannt. Ist der Vertragspartner selbst Nutzer der Unterkunft, ist er zugleich Gast.
2.2Buchungen können insbesondere über Buchungsplattformen, die Website des Vermieters, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
2.3Eine bloße Verfügbarkeits- oder Buchungsanfrage ist unverbindlich, sofern sie im jeweiligen Buchungsvorgang nicht eindeutig als verbindliches Angebot gekennzeichnet ist. Mit Abgabe einer ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Buchung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.
2.4Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung in Textform, insbesondere per E-Mail oder über die Buchungsplattform, bestätigt („Buchungsbestätigung“). Bei Plattformbuchungen kann der Vertragsschluss abweichend nach dem dort dargestellten Buchungsablauf erfolgen.
2.5Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchung ab, stellt sie ein neues Angebot des Vermieters dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Vertragspartner das abweichende Angebot in Textform annimmt oder in Kenntnis der Abweichung die geforderte Zahlung leistet.
2.6Der Vertragspartner hat die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf offensichtliche Fehler zu prüfen und den Vermieter unverzüglich auf Abweichungen hinzuweisen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.7Der Vermieter ist berechtigt, dem Gast aus wichtigem betrieblichen Grund eine mindestens gleichwertige Unterkunft im selben Objekt zuzuweisen, sofern dies dem Gast zumutbar ist. Mehrkosten entstehen dem Gast hierdurch nicht.
3. Gäste, Belegung und Verantwortlichkeit
3.1Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung angegebenen beziehungsweise vom Vermieter nachträglich bestätigten Gästen und höchstens mit der in der Objektbeschreibung oder Buchungsbestätigung genannten Personenzahl belegt werden.
3.2Der Vertragspartner hat dem Vermieter die für die Vertragsdurchführung erforderliche Anzahl und, soweit erforderlich, die Namen der Gäste wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind vor der Anreise beziehungsweise unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden anzuzeigen und bedürfen der Bestätigung des Vermieters, sofern dadurch die vereinbarte Belegung verändert wird.
3.3Der Vertragspartner hat den Gästen die für den Aufenthalt geltenden Vertragsbedingungen und die Hausordnung rechtzeitig zugänglich zu machen und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
3.4Eine Übernachtung nicht angemeldeter Personen ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Soweit eine zusätzliche Belegung zulässig ist, kann hierfür nur dann ein Aufpreis verlangt werden, wenn dieser vor der Bestätigung der zusätzlichen Belegung mitgeteilt wurde.
3.5Das Mindestalter für die Vornahme einer Buchung beträgt 18 Jahre. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen aufsichtsberechtigten Person in der Unterkunft übernachten, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4. Leistungen, Preise, Steuern und Abgaben
4.1Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der bei der Buchung geltenden Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
4.2Die im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise für die gebuchte Unterkunft und den gebuchten Aufenthaltszeitraum einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusätzlich anfallende obligatorische Preisbestandteile werden vor der Buchung ausgewiesen.
4.3Ob kommunale Beherbergungs-, Tourismus- oder Kurtaxen im Gesamtpreis enthalten oder gesondert zu entrichten sind, ergibt sich aus der Objektbeschreibung, dem Buchungsvorgang oder der Buchungsbestätigung. Persönliche Befreiungstatbestände sind vom Gast rechtzeitig nachzuweisen.
4.4Strom, Wasser, übliche Heizenergienutzung und die reguläre Endreinigung sind im Preis enthalten, sofern im Buchungsvorgang oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes transparent ausgewiesen ist.
4.5WLAN ist Bestandteil der vertraglichen Leistung, wenn es in der Objektbeschreibung oder Buchungsbestätigung als enthalten ausgewiesen ist. Für dessen Nutzung gilt ergänzend Ziffer 14.
4.6Zusatzleistungen, insbesondere ein früherer Check-in, späterer Check-out, Haustierleistungen oder sonstige Sonderleistungen, werden nur geschuldet und berechnet, wenn sie vereinbart und ihr Preis vor der Buchung beziehungsweise Beauftragung mitgeteilt wurde.
5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1Bei Buchungen über eine Buchungsplattform richten sich Zahlungszeitpunkt, Zahlungsweg und Zahlungsempfänger nach den im konkreten Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Bedingungen. Zusatzleistungen, die nicht über die Plattform abgewickelt werden, können gesondert mit dem Vermieter abgerechnet werden.
5.2Bei Direktbuchungen ist der gesamte Unterkunftspreis spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen, sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist. Erfolgt die Buchung weniger als sieben Kalendertage vor der Anreise, ist der Gesamtbetrag unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung und grundsätzlich vor Übergabe des Zugangsmittels fällig.
5.3Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter kann nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.4Der Vertragspartner kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt, insbesondere soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.5Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, wenn diese der Höhe nach vor der Buchung ausgewiesen wurde. Die Kaution ist spätestens bei Anreise zu leisten. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution mit fälligen Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu verrechnen, insbesondere wegen schuldhaft verursachter Schäden, außergewöhnlicher Verschmutzung oder nicht bezahlter Zusatzleistungen. Der nicht verbrauchte Teil der Kaution wird unverzüglich nach Abreise, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, zurückerstattet. Ist eine abschließende Prüfung innerhalb dieser Frist ausnahmsweise nicht möglich, wird der unstreitige Teil vorab erstattet.
5.6Für nach der Abreise festgestellte fällige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere für in Anspruch genommene Zusatzleistungen, erforderliche Sonderreinigung oder schuldhaft verursachte Schäden, ist der Vermieter berechtigt, das vom Vertragspartner hinterlegte Zahlungsmittel in Höhe des berechtigten Betrags zu belasten, soweit dies mit dem verwendeten Zahlungsweg vereinbar und rechtlich zulässig ist. Der Vertragspartner wird über Grund und Höhe der Belastung vorab in Textform informiert.
6. Erforderliche Angaben und gesetzliche Meldepflichten
6.1Der Vertragspartner hat die für Buchung, Kontaktaufnahme, Abrechnung, Zugangserteilung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Hierzu können insbesondere Name, Kontaktdaten, Rechnungsanschrift sowie Anzahl und Daten der Gäste gehören, soweit diese im Einzelfall benötigt werden. Die vollständige Angabe der im Buchungs- beziehungsweise Check-in-Prozess abgefragten Daten ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Gäste Voraussetzung für die Übergabe des Zugangsmittels, soweit die Daten für die Vertragsdurchführung, insbesondere die Zugangserteilung, die Abrechnung, die Sicherheit der Unterkunft oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, erforderlich sind. Rechtsgrundlagen und Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung gemäß Ziffer 17.
6.2Ändern sich wesentliche Angaben nach der Buchung, hat der Vertragspartner den Vermieter unverzüglich zu informieren.
6.3Fehlen für die Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten wesentliche Angaben oder sind sie offensichtlich unrichtig, kann der Vermieter eine angemessene Frist zur Ergänzung oder Berichtigung setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Vermieter die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Durchführung des Vertrages oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten andernfalls nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
6.4Die Gäste sind verpflichtet, bei gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen mitzuwirken und erforderliche Meldescheine oder Nachweise wahrheitsgemäß auszufüllen beziehungsweise vorzulegen. Es werden nur die nach der jeweils anwendbaren Rechtslage erforderlichen Angaben verlangt. Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben und sich durch ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Passersatz) auszuweisen. Der Vermieter bewahrt die Meldescheine nach den gesetzlichen Vorgaben auf und vernichtet beziehungsweise löscht sie fristgerecht.
6.5Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung gemäß Ziffer 17.
6.6Gäste, die die Unterkunft aufgrund eines längeren Aufenthalts beim Einwohnermeldeamt als Wohnsitz anmelden, sind verpflichtet, sich bei Beendigung des Aufenthalts unverzüglich wieder abzumelden. Für einen dem Vermieter durch die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht entstehenden erforderlichen und nachgewiesenen Mehraufwand haftet der Vertragspartner.
6.7Der Vermieter ist berechtigt, sich bei der Anreise oder bei der Übergabe des Zugangsmittels ein gültiges amtliches Ausweisdokument des Vertragspartners beziehungsweise der Gäste vorzeigen zu lassen, um die Identität mit den Buchungs- und Meldedaten abzugleichen. Eine Kopie wird nur angefertigt, soweit dies gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist. Bei einem digitalen beziehungsweise kontaktlosen Check-in kann die Identitätsprüfung stattdessen dadurch erfolgen, dass der Gast über den bereitgestellten Check-in-Prozess Aufnahmen der Vorder- und Rückseite eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments sowie ein aktuelles Selbstporträt (Selfie) zum Abgleich übermittelt; das Selfie kann als Live-Aufnahme mit Echtheitsprüfung (Liveness-Prüfung) angefordert werden, um sicherzustellen, dass eine reale Person anwesend ist. Diese Prüfung ist Bestandteil des Check-in-Prozesses und Voraussetzung für die Übergabe des Zugangsmittels. Soweit der Abgleich automatisiert unter Einsatz biometrischer Verfahren erfolgt, wird hierfür im Check-in-Prozess eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt; Gäste, die nicht einwilligen, können die Identitätsprüfung nach vorheriger Abstimmung in anderer geeigneter Form durchführen, insbesondere per Videotelefonat unter Vorlage des Ausweisdokuments. Für die Prüfung nicht benötigte Angaben, insbesondere die Zugangsnummer (CAN) und die Seriennummer des Ausweisdokuments, dürfen geschwärzt werden, soweit der Prüfprozess dies technisch zulässt. Als Ausweisdokumente werden bei Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit insbesondere Personalausweis oder Reisepass akzeptiert, bei Gästen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Pass oder Passersatz, insbesondere eine anerkannte nationale Identitätskarte. Kann die Identität aufgrund fehlender, unrichtiger oder nicht lesbarer Dokumente auch nach angemessener Gelegenheit zur Nachbesserung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Zugangsmittels zu verweigern; die Rechte aus Ziffer 6.3 und Ziffer 13 bleiben unberührt. Die Identitätsprüfung wird über einen hierauf spezialisierten Dienstleister durchgeführt, der die Daten als Auftragsverarbeiter für den Vermieter verarbeitet und in der Datenschutzerklärung benannt wird; einzelne Prüfungen können ergänzend manuell kontrolliert werden. Zur Vermeidung missbräuchlicher Buchungen können im Rahmen des Check-in-Prozesses zudem automatisierte Prüfungen zur Betrugsprävention durchgeführt werden, insbesondere eine Analyse von Geräte- und Verbindungsdaten. Die übermittelten Aufnahmen und die daraus abgeleiteten Prüfdaten werden nach Abschluss der Prüfung innerhalb der in der Datenschutzerklärung genannten Fristen gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht und die weitere Aufbewahrung nicht im Einzelfall zur Betrugsprävention oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung gemäß Ziffer 17.
7. Anreise, Abreise, Zugangsmittel und Rückgabe
7.1Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht die Unterkunft am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben.
7.2Ein früherer Check-in oder späterer Check-out bedarf der vorherigen Bestätigung des Vermieters. Etwaige Entgelte müssen vor der Vereinbarung mitgeteilt werden.
7.3Der Zugang erfolgt je nach Unterkunft über einen Schlüssel, eine Zugangskarte, einen elektronischen Code oder ein vergleichbares Zugangsmittel. Zugangsmittel dürfen nur den registrierten Gästen zugänglich gemacht werden. Sie sind sorgfältig aufzubewahren beziehungsweise vertraulich zu behandeln.
7.4Verlust, unbefugte Weitergabe oder ein vermuteter Missbrauch eines Zugangsmittels sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner haftet für erforderliche und nachgewiesene Aufwendungen, die auf einer von ihm oder einem ihm zurechenbaren Gast schuldhaft verursachten Pflichtverletzung beruhen. Bei Verlust oder Nichtrückgabe eines physischen Schlüssels oder einer Zugangskarte haftet der Vertragspartner für die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten der Ersatzbeschaffung. Ist das Zugangsmittel Teil einer Schließanlage, insbesondere in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, umfasst die Haftung auch die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten des Austauschs der betroffenen Schließanlage einschließlich sämtlicher zugehöriger Zylinder und Schlüssel, sofern der Austausch aus objektiven Sicherheitsgründen erforderlich ist und tatsächlich durchgeführt wird. Die bloße Versicherung des Vertragspartners oder eines Gastes, das Zugangsmittel sei vernichtet worden oder könne der Unterkunft nicht zugeordnet werden, wird auch in Form einer eidesstattlichen Erklärung nicht als Nachweis anerkannt und lässt die Erforderlichkeit des Austauschs nicht entfallen.
7.5Die Unterkunft ist bei Abreise geräumt, besenrein und in üblicher Haushaltsordnung zurückzugeben. Geschirr ist gereinigt, Abfall in den vorgesehenen Behältnissen entsorgt und Fenster sowie Außentüren sind geschlossen zu hinterlassen. Heizungs- und sonstige technische Einstellungen sind nach den objektspezifischen Abreisehinweisen vorzunehmen; ein vollständiges Abschalten der Heizung ist nur auf ausdrückliche Anweisung zulässig.
7.6Die reguläre Endreinigung ist im vereinbarten Preis enthalten. Einen über die übliche Endreinigung hinausgehenden, erforderlichen und nachgewiesenen Mehraufwand kann der Vermieter verlangen, wenn dieser durch eine schuldhafte, über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Verschmutzung verursacht wurde.
7.7Wird die Unterkunft ohne vereinbarten Late Check-out verspätet zurückgegeben, kann der Vermieter eine angemessene Nutzungsentschädigung sowie einen darüber hinausgehenden, konkret nachgewiesenen Schaden verlangen. Bereits gezahlte Entgelte oder Entschädigungen werden auf denselben Schaden angerechnet.
7.8Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen dürfen die Unterkunft während des Aufenthalts nur aus sachlichem Grund und grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung betreten, insbesondere zur Abwehr oder Beseitigung eines Schadens, zur Durchführung dringender Reparaturen oder zur Prüfung eines erheblichen Vertragsverstoßes. Bei Gefahr im Verzug ist ein Betreten ohne vorherige Abstimmung zulässig.
7.9Bei Aufenthalten von mehr als 14 Nächten kann der Vermieter in angemessenen Abständen Zwischenreinigungen sowie erforderliche Wartungs- und Prüfarbeiten in der Unterkunft durchführen oder durchführen lassen. Termine werden rechtzeitig angekündigt und mit dem Gast abgestimmt. Der Gast hat den beauftragten Personen zu den angekündigten Terminen Zutritt zu gewähren. Verweigert oder verhindert der Gast den Zutritt schuldhaft, haftet der Vertragspartner für hierdurch entstehende erforderliche und nachgewiesene Mehrkosten.
7.10Vom Gast in der Unterkunft zurückgelassene Gegenstände von erkennbarem Wert werden vom Vermieter für die Dauer von sechs Monaten aufbewahrt. Eine Nachsendung erfolgt nur auf Anfrage sowie auf Kosten und Risiko des Gastes. Für die Nachsendung fällt eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR zuzüglich der tatsächlich anfallenden Verpackungs- und Versandkosten an; der Gesamtbetrag ist vor Versand fällig. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände von erkennbarem Wert dem örtlichen Fundbüro übergeben; im Übrigen ist der Vermieter zur Entsorgung berechtigt. Verderbliche Gegenstände dürfen sofort entsorgt werden. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
8. Nutzung der Unterkunft, Besucher, Untervermietung und gewerbliche Nutzung
8.1Die Unterkunft darf ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Beherbergungszweck und im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung einer Ferienunterkunft verwendet werden. Rechtswidrige oder die Unterkunft, andere Bewohner oder Nachbarn gefährdende Nutzungen sind untersagt.
8.2Besucher sind nur in einem Umfang zulässig, der die vereinbarte Höchstbelegung, die Hausordnung und berechtigte Interessen anderer Bewohner und Nachbarn wahrt. Eine Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
8.3Die Unter- oder Weitervermietung, die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der gesamten Unterkunft an nicht angemeldete Dritte sowie der Weiterverkauf der Buchung sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
8.4Private Foto- und Videoaufnahmen im üblichen Umfang bleiben zulässig. Gewerbliche oder kommerzielle Produktionen, insbesondere Werbe-, Produkt- oder professionelle Content-Aufnahmen mit zusätzlichem Personal, Technik oder Aufbauten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
8.5Einrichtungen, Möbel und technische Anlagen dürfen nicht ohne Zustimmung wesentlich verändert, entfernt oder zweckwidrig benutzt werden. Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Absperreinrichtungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
8.6In der Unterkunft können Rauchwarnmelder und weitere sicherheitstechnische Einrichtungen installiert sein. Löst ein Gast schuldhaft einen Fehlalarm aus, insbesondere durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot oder durch vermeidbare übermäßige Rauch- oder Dampfentwicklung, haftet der Vertragspartner für die hierdurch entstehenden erforderlichen und nachgewiesenen Kosten, insbesondere für Einsätze der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes.
8.7Wird dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, auch gegen Entgelt, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachung des Stellplatzes erfolgt nicht. Für Schäden an oder den Verlust von abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von Ziffer 15.
8.8Das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist nur an den hierfür ausdrücklich vorgesehenen und ausgewiesenen Ladeeinrichtungen gestattet; das Laden über Haushaltssteckdosen der Unterkunft ist untersagt. Akkus von E-Bikes, E-Scootern und vergleichbaren Geräten dürfen in den Innenräumen weder geladen noch gelagert werden. Für schuldhaft verursachte Schäden gilt Ziffer 11; die Rechte aus Ziffer 13 bleiben unberührt.
9. Rauchverbot, Veranstaltungen, Partys und Rücksichtnahme
9.1In sämtlichen Innenräumen der Unterkunft gilt ein Rauchverbot. Dies umfasst auch E-Zigaretten, E-Shishas und vergleichbare Produkte. Soweit ausgewiesene Außenbereiche vorhanden sind, sind dort die objektspezifischen Vorgaben einzuhalten.
9.2Partys, Veranstaltungen und vergleichbare Zusammenkünfte, die nach Teilnehmerzahl, Lautstärke, Dauer oder Organisation über einen gewöhnlichen Aufenthalt hinausgehen, sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters in Textform untersagt. Eine erteilte Zustimmung kann mit sachlich erforderlichen Auflagen verbunden werden.
9.3Die Gäste haben auf Mitbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen und die in der Hausordnung oder nach örtlichen Vorschriften geltenden Ruhezeiten einzuhalten, insbesondere die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr.
9.4Bei schuldhaften Verstößen kann der Vermieter die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten verlangen, insbesondere für zusätzliche Reinigung, Geruchsneutralisierung, Reparaturen und einen kausal entstandenen Mietausfall. Eine doppelte Erstattung desselben Schadens ist ausgeschlossen.
9.5Erhebliche oder fortgesetzte Verstöße können nach Maßgabe von Ziffer 13 zur außerordentlichen Kündigung führen. Eine vorherige Abmahnung erfolgt, soweit sie nach den Umständen nicht entbehrlich ist.
9.6Der Konsum, die Aufbewahrung, die Herstellung, der Verkauf, die Weitergabe und die Entsorgung illegaler Betäubungsmittel sowie von Lachgaskartuschen und vergleichbaren Substanzen sind in der Unterkunft und auf dem Grundstück untersagt. Verstöße stellen eine erhebliche vertragswidrige Nutzung im Sinne von Ziffer 13.2 d) dar. Für hierdurch entstehende erforderliche und nachgewiesene Folgekosten, insbesondere Sonderreinigung und Entsorgung, gilt Ziffer 9.4 entsprechend.
9.7Offenes Feuer und Grillen sind in den Innenräumen der Unterkunft untersagt. Grillen im Außenbereich ist nur an den hierfür vorgesehenen Stellen und unter Beachtung der Hausordnung sowie der örtlichen Vorschriften gestattet.
10. Haustiere und Assistenzhunde
10.1Haustiere sind nur in den hierfür ausgewiesenen Unterkünften und nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
10.2Eine Haustiergebühr kann nur verlangt werden, wenn sie vor der Buchung beziehungsweise vor der nachträglichen Zustimmung transparent mitgeteilt und vereinbart wurde.
10.3Gesetzliche Zutritts- und Teilhaberechte von Menschen mit anerkannten Assistenzhunden bleiben unberührt. Assistenzhunde werden nicht allein wegen ihrer Funktion als gewöhnliche Haustiere behandelt.
10.4Tiere sind so zu halten, dass die Unterkunft, andere Bewohner und Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Für schuldhaft verursachte Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 11.
10.5Bringt der Vertragspartner oder ein Gast ein Tier ohne die erforderliche Zustimmung in die Unterkunft, kann der Vermieter die hierdurch entstehenden erforderlichen und nachgewiesenen Mehrkosten verlangen, insbesondere für eine Sonderreinigung nach Maßgabe von Ziffer 11. Die Rechte aus Ziffer 13 bleiben unberührt.
11. Sorgfaltspflichten, Schäden und Mängelanzeige
11.1Die Gäste haben die Unterkunft, das Inventar und gemeinschaftlich genutzte Bereiche pfleglich und nur bestimmungsgemäß zu behandeln.
11.2Bei Ankunft erkennbare oder während des Aufenthalts auftretende Mängel, Schäden und Gefahren sind dem Vermieter unverzüglich über die in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktdaten mitzuteilen. In dringenden Fällen sind zusätzlich die geeigneten Notfallmaßnahmen zu ergreifen.
11.3Der Vermieter ist in angemessenem Umfang Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Gesetzliche Rechte des Gastes zur Selbstvornahme oder sofortigen Reaktion in Notfällen bleiben unberührt.
11.4Unterlässt der Gast eine gebotene Mängelanzeige schuldhaft, entfallen oder vermindern sich seine Rechte nur insoweit, als der Vermieter infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder ein zusätzlicher Schaden entstanden ist.
11.5Wer einen Schaden schuldhaft verursacht, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Erstattungsfähig sind insbesondere erforderliche und nachgewiesene Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unvernünftig, ist der nach Alter, Zustand und üblicher Nutzungsdauer angemessene Wiederbeschaffungswert maßgeblich; ein ungerechtfertigter Ersatz zum Neuwert ist ausgeschlossen.
11.6Ein tatsächlich entstandener und nachgewiesener Mietausfall kann verlangt werden, soweit er kausal auf dem schuldhaft verursachten Schaden beruht und nicht durch zumutbare Maßnahmen vermieden werden konnte. Normale Abnutzung und vertragsgemäßer Gebrauch begründen keinen Schadensersatzanspruch.
12. Stornierung durch den Vertragspartner
12.1Für Plattformbuchungen gelten die im konkreten Buchungsvorgang wirksam einbezogenen Stornierungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Eine Stornierung ist über den dort vorgesehenen Weg vorzunehmen, wenn dies für die Abwicklung erforderlich ist.
12.2Direktbuchungen können bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniert werden. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter. Die Erklärung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
12.3Bei einer späteren Stornierung, Nichtanreise oder Nichtinanspruchnahme der Unterkunft aus Gründen, die aus der Sphäre des Vertragspartners stammen, bleibt der Anspruch des Vermieters auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich bestehen.
12.4Zur vereinfachten Abrechnung werden die ersparten Aufwendungen des Vermieters pauschal mit 10 % des vereinbarten Unterkunftspreises angesetzt. Der Vertragspartner schuldet daher 90 % des vereinbarten Unterkunftspreises, soweit die Unterkunft nicht anderweitig vermietet wird.
12.5Reinigungspauschalen, kommunale Beherbergungs- oder Tourismusabgaben, Kautionen sowie gesondert vereinbarte Zusatzleistungen werden erstattet, soweit sie infolge der Stornierung, Nichtanreise oder Nichtinanspruchnahme nicht anfallen oder nicht erbracht werden.
12.6Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft für den stornierten Zeitraum werden auf den Anspruch des Vermieters angerechnet. Der Vermieter wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung bemühen, ist jedoch nicht verpflichtet, eine Ersatzbuchung zu wesentlich ungünstigeren oder unzumutbaren Bedingungen anzunehmen.
12.7Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
12.8Bei einer Nichtanreise ohne Nachricht darf der Vermieter die Unterkunft nach einem angemessenen Kontaktversuch anderweitig vergeben. Erzielte Erlöse werden angerechnet.
12.9Bereits geleistete Zahlungen, die den endgültigen Anspruch des Vermieters übersteigen, werden unverzüglich erstattet, sobald die Abrechnung abschließend möglich ist.
13. Rücktritt und außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
13.1Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Vermieters gelten unabhängig davon, ob die Buchung direkt oder über eine Plattform erfolgt ist. Bei Plattformbuchungen sind zusätzlich die für die Abwicklung erforderlichen Plattformprozesse zu beachten.
13.2Der Vermieter kann insbesondere dann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn
a) eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfolgt, soweit eine Fristsetzung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist;
b) wesentliche, für die Vertragsdurchführung oder gesetzliche Pflichten erforderliche Angaben trotz Fristsetzung fehlen oder bewusst unrichtig gemacht wurden;
c) die Unterkunft aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, Brand, Wasser- oder Leitungsdefekten, behördlicher Maßnahmen oder aus anderen Gründen nicht sicher oder nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden kann; oder
d) der Vertragspartner oder ein Gast die Unterkunft erheblich vertragswidrig nutzt, die zulässige Belegung wesentlich überschreitet, andere Bewohner oder Nachbarn erheblich stört oder gefährdet oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertrags- oder Hausordnungsregeln verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Beendigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist.
13.3Kann der Vermieter die Unterkunft ganz oder teilweise nicht bereitstellen, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unabhängig davon vollständig erstattet, ob der Vermieter den Ausfall zu vertreten hat. Der Vermieter kann eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten; der Vertragspartner ist zu deren Annahme nur verpflichtet, wenn dies wirksam vereinbart wurde oder er ausdrücklich zustimmt.
13.4Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Vermieter zu vertretenden Ausfalls richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 15.
13.5Bei einer vom Vertragspartner oder einem Gast schuldhaft veranlassten berechtigten Vertragsbeendigung richten sich Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet; ein pauschaler vollständiger Verfall bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
14. WLAN-Nutzung
14.1Soweit WLAN in der Objektbeschreibung oder Buchungsbestätigung als Leistung ausgewiesen ist, stellt der Vermieter einen Zugang für den üblichen privaten Gebrauch während des Aufenthalts bereit.
14.2Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Der Vermieter wird ihm zurechenbare Störungen im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren bearbeiten. Gesetzliche Rechte bei einer erheblichen Leistungsstörung bleiben unberührt.
14.3Der Internetzugang darf nicht rechtswidrig genutzt werden. Untersagt sind insbesondere die unbefugte Verbreitung oder das unbefugte Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte, die Nutzung rechtswidriger Tauschbörsen sowie das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte.
14.4Zugangsdaten dürfen nur registrierten Gästen zugänglich gemacht werden. Die Gäste haben angemessene Sicherheitsvorkehrungen für ihre Endgeräte zu treffen.
14.5Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhafte rechtswidrige Nutzungen durch ihn selbst oder durch Personen, denen er den Zugang schuldhaft ermöglicht hat. Er stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese unmittelbar auf einer solchen schuldhaften Nutzung beruhen. Der Vermieter informiert den Vertragspartner über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr.
15. Haftung des Vermieters
15.1Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.3Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.4Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
15.5Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, bleiben unberührt.
16. Hausordnung, Sicherheit und Rücksichtnahme
16.1Für die jeweilige Unterkunft gilt die Fassung der Hausordnung, die dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurde. Sie wird Bestandteil des Vertrages, wenn auf sie vor Vertragsschluss hingewiesen wurde und eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand.
16.2Vor Ort bereitgestellte Hinweise konkretisieren die vertragsgemäße Nutzung, soweit sie der bei Vertragsschluss einbezogenen Hausordnung und den übrigen Vertragsbedingungen nicht widersprechen. Nachträgliche Anweisungen dürfen den Vertragsinhalt nicht einseitig wesentlich verschlechtern; sachlich erforderliche Sicherheits- und Notfallanweisungen bleiben zulässig.
16.3Die Gäste haben Ruhezeiten, Brandschutzregeln, Abfall- und Parkregelungen sowie sonstige objektspezifische Vorgaben einzuhalten und auf andere Bewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
16.4Kinder sind alters- und situationsgerecht zu beaufsichtigen. Einrichtungen, Außenflächen, Treppen, Balkone, Terrassen und Spielgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung erkennbarer Sicherheitsregeln benutzt werden.
16.5Gesetzliche Verkehrssicherungs-, Instandhaltungs- und Haftungspflichten des Vermieters bleiben unberührt.
17. Datenschutz
17.1Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Anbahnung und Durchführung des Beherbergungsvertrages, zur Zahlungs- und Zugangsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
17.2Die vollständigen Informationen über Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte werden dem Vertragspartner in einer gesonderten Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Datenerhebung zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar.
17.3Soweit Daten von Gästen nicht unmittelbar bei diesen erhoben werden, bleiben die gesetzlichen Informationspflichten des Vermieters unberührt.
17.4Soweit an einzelnen Objekten Außen- oder Eingangsbereiche videoüberwacht werden, wird hierauf vor Ort durch geeignete Hinweise sowie in der Datenschutzerklärung informiert. Eine Videoüberwachung der Innenräume der Unterkunft findet nicht statt.
18. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Beherbergung
18.1Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.
18.2Die freiwilligen beziehungsweise vereinbarten Stornierungsrechte nach Ziffer 12 sowie gesetzliche Rechte des Vertragspartners und der Gäste, insbesondere bei Mängeln, Nichtbereitstellung der Unterkunft oder aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
20.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern lässt diese Rechtswahl den Schutz unberührt, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährt wird, soweit dieses Recht nach den gesetzlichen Kollisionsnormen ohne Rechtswahl anzuwenden wäre.
20.2Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3Es gilt die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen gelten grundsätzlich nur für künftig geschlossene Verträge, sofern keine wirksame individuelle Vereinbarung getroffen wird.
20.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20.5Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB oder sonstige Vertragsdokumente in andere Sprachen übersetzt, dient die Übersetzung nur der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
20.6Soweit die Website Inhalte der Google Maps Platform, insbesondere aktuelle Ortsbewertungen, anzeigt, unterliegt deren Nutzung ergänzend den Google Maps Platform Terms unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms.