kenner Apartments
Hotelimmobilie vermieten oder verpachten.
Wenn Sie Eigentümer bleiben und den Betrieb oder ein zusammenhängendes Einheitenportfolio abgeben möchten, prüfen wir Beherbergungsimmobilien mit etwa 3 bis 50 Einheiten für tragfähige langfristige Miet- und Pachtmodelle.
Für welche Objekte ein Betreibermodell infrage kommt
Hotels, Pensionen, Apartmenthäuser, zusammenhängende Einheiten und kompakte Portfolios können infrage kommen, wenn sie einen tragfähigen Betrieb ermöglichen.
Unser bevorzugter Korridor
Etwa 3 bis 50 Einheiten und rund 200 bis 2.000 m² Bruttogrundfläche in Mitteldeutschland, Berlin und angebundenen Umlandlagen.
Was wir zuerst prüfen
Lage, Nachfrage, Zuschnitt, genehmigte Nutzung, Zustand und das gewünschte Vertragsmodell bestimmen, ob ein Objekt grundsätzlich passen kann.
Häufige Fragen zu Miete und Pacht
Erste Orientierung für Immobilieneigentümer.
Welche Immobilien kommen für Miete oder Pacht infrage?
Wir prüfen Hotels, Pensionen, Aparthotels, Boardinghäuser, Apartmenthäuser und zusammenhängende Einheitenportfolios mit in der Regel 3 bis 50 Einheiten.
Vermieten Sie auch einzelne Wohnungen?
Unser Fokus liegt auf mindestens drei zusammenhängenden Einheiten oder klar abgrenzbaren Flächen. Einzelne, räumlich verteilte Wohnungen passen in der Regel nicht zu unserem Betriebsmodell.
Ist die Nutzung als Beherbergungsbetrieb bereits genehmigt?
Eine bestehende und dokumentierte Beherbergungsnutzung ist vorteilhaft. Bei anderen Nutzungen prüfen wir nur im Einzelfall, ob eine rechtlich und wirtschaftlich realistische Umnutzung möglich sein kann.
Welche Standorte kommen infrage?
Der Schwerpunkt liegt in Erfurt, Weimar, Jena, Leipzig, Halle, Magdeburg, Chemnitz, Dresden und Berlin. Zusätzlich prüfen wir angebundene Umlandlagen und kleinere Standorte mit stabiler touristischer oder geschäftlicher Nachfrage.
Welche Informationen benötigen Sie zuerst?
Für eine erste Einschätzung genügen Adresse oder Standort, Anzahl der Einheiten, ungefähre Fläche, Grundrisse, aktuelle Nutzung und eine kurze Information zu Ihren Vorstellungen für Miete oder Pacht.
Prüfen Sie auch ein vollständiges Portfolio?
Ja, sofern die Einheiten räumlich und operativ sinnvoll zusammengehören. Kompakte Portfolios werden als Gesamtpaket geprüft; eine Übernahme wird dadurch nicht vorab zugesagt.
Bestehenden Betrieb abgeben?
Erfahren Sie mehr über die Hotel- und Pensionsnachfolge.
Hotel- und Pensionsnachfolge